Ein paar Gedanken zum
Bedingungslosen Grundeinkommen.
Ich lese in letzter Zeit
in diversen Medien immer wieder Artikel zum bedingungslosen
Grundeinkommen (BGE) oder auch "Bürgergeld", wie es unter
anderem in der Schweiz genannt wird.
Recherchen im Internet
zeigen schnell sehr deutlich, dass das kein neues Thema ist, das aber
in den letzten 10 Jahren immer häufiger angedacht und diskutiert
wird.
Dennoch fällt mir immer
wieder auf – im Gespräch vis-a-vis wie auch in neuen Medien –
dass viele Menschen noch gar nichts davon gehört haben oder sich nie
die Mühe gemacht haben, sich näher damit auseinander zu setzen.
Daher hier meine
Meinung dazu. Ich bin kein Ökonom, kein Soziologe und kein
Politikwissenschaftler. Ich sehe mich gerne als interessierten
Demokraten, wahrscheinlich bin ich aber nur ein Phantast mit
Visionen.
Alle hier gemachten
Aussagen sind rein subjektiv aus meinem Empfinden heraus und beziehen
sich auf Vorschläge, Ideen, Fragen, Argumente und Gegenargumente,
die ich gehört oder gelesen habe. Am Ende des Posts findet ihr ein
paar Links zum Thema, die zum Teil wiederum weitere themenbezogene
Seiten verlinken.
Einzelne Aussagen habe ich
mit Zahlen versehen, die weiter unten zu Quellen verlinkt sind.
So wie ich die Idee hinter
dem Bedingungslosen Grundeinkommen verstehe, geht es dabei in erster
Linie darum, jedem Menschen die Existenzsicherung und damit ein
menschenwürdiges Dasein zu gewähren. Ohne Bedingung. Egal was, wie
viel, wie gut und ob er überhaupt arbeitet.
Damit soll die Kluft
zwischen Arm und Reich verringert werden, was einerseits an
historischen Beispielen belegt einen starken Motor für das Wachstum
der Wirtschaft bedeuten würde. 1) Andererseits würden soziale
Abgrenzungen schwächer werden, die Chancengleichheit in Bildung,
Beruf und Gesellschaft verbessert werden. Menschen, die einer nicht
bezahlten, aber wichtigen Aufgabe nachgehen (wie zum Beispiel dem
Pflegen bettlägeriger Verwandter oder Nachbarn) wären versorgt,
ohne Anträge stellen, Bedürftigkeit nachweisen und die eigene
Motivation in Frage stellen lassen zu müssen.
Existenzsicherung heißt
hier, jeder Mensch, egal welchen Alters, bekommt eine bestimmte Menge
Geld (zum Beispiel 1000 Euro für Erwachsene und 500 Euro für
Kinder) im Monat, die ausreicht, seine existentiellen Bedürfnisse zu
stillen. Also Wohnraum, Nahrung, Kleidung, Energie, Telefon, Internet
und wichtige Versicherungen.
Mehr nicht.
Alles, was darüber hinaus
geht, wie ein extravaganter Lebensstil, neues Mobiliar, ein Auto,
Urlaubsreisen etc. gilt als Luxus und muss so wie bisher selbst
erarbeitet werden.
Kritiker werfen hier ein,
dass viele Menschen sich damit begnügen werden, und keiner Arbeit
mehr nachgehen wollen werden.
Meiner Ansicht nach werden
das nur wenige sein, aber ja: die wird es geben. Und jeder von ihnen
macht aufgrund seiner Genügsamkeit einen Arbeitsplatz frei, den ein
anderer gerne übernehmen wird, um sich den ein oder anderen Luxus im
Leben leisten zu können.
Die Arbeit wird dadurch
degradiert, von der existenziell notwendigen zur luxus- oder
konsumgewährenden Tätigkeit, wird argumentiert.
Ich bin der Ansicht, dass
sie erhoben wird, zur Erfüllung höherer Ziele als nur dessen des
nackten Überlebens.
Denn dadurch, dass niemand
mehr in der belastenden Notwendigkeit steht, sich und seine Familie
zu ernähren, da die Miete gezahlt und der Kühlschrank gefüllt ist,
kann ein jeder Mensch sich eine Arbeit suchen, die ihm liegt. Nicht
allein am gesellschaftlichen Status und dem zu erwartenden Profit
orientiert, sondern der persönlichen Erfüllung dienend kann der Job
gewählt und bei Bedarf auch ohne große Sorgen gewechselt werden.
Wer bisher zur Wahrung
seines Lebensstandards und zur Einhaltung seiner finanziellen
Verpflichtungen einen Netto-Stundenlohn von mindestens 10 Euro
benötigte, käme jetzt netto mit 5 oder 6 Euro aus und hätte damit
unterm Strich sogar mehr zur Verfügung als bisher oder die
Möglichkeit, eine kürzere Wochenarbeitszeit zu wählen.
Firmen sind auf der Suche
nach Arbeitnehmern angehalten, ein angenehmes Betriebsklima,
Mitbestimmung und weitere "Soft-Benefits" zu bieten, um
freie Stellen mit Menschen zu besetzen, die den Job wollen, weil sie
ihn gerne machen und nicht, weil er gut bezahlt ist.
Unangenehme Tätigkeiten
hingegen müssten entweder automatisiert oder – falls das nicht
möglich ist – besser bezahlt werden, um einen größeren Anreiz zu
schaffen.
Allein diese Vision ist es
meiner Ansicht nach Wert, das BGE als Option für eine bessere
Gesellschaft in Betracht zu ziehen:
Das Ansehen eines Menschen
ergibt sich aus dem, was er denkt, sagt und tut. Nicht daraus, wie
viel er verdient und mit wie viel Pomp und Protz er sich präsentiert.
Da soziale
Transferleistungen wie ALG1 und 2, Kindergeld, BAFöG, Wohngeld etc.
wegfallen, mit der Zeit aber auch die Rentenzahlungen geringer
werden, verringert sich a) der bürokratische Aufwand massiv, b) wird
aber auch eine Abgrenzung von ALG-Empfängern (Arbeitslosen-Stigma)
2) unmöglich gemacht. Das fehlende feste Einkommen, das es
Obdachlosen häufig unmöglich macht, an eine Wohnung zu kommen, was
wiederum verhindert, dass sie sich um eine Stelle bewerben können,
gehört dann der Vergangenheit an. Auch Gestürzte könnten, sobald
sie sich dazu entschlossen haben, jederzeit wieder aufstehen und von
vorne beginnen. Des weiteren wird c) die ARGE vom Beschäftigungs-
und Verwaltungsbetrieb für Arbeitslose wieder zu einem echten
Arbeitsamt, an das sich Arbeitsuchende wenden können, um der
Wirtschaft ihre Produktionskraft zur Verfügung zu stellen, ohne sich
dabei wie Bittsteller fühlen zu müssen, da sie ihr Grundeinkommen
ja bedingungslos erhalten. Da somit Beschäftigungstherapien zur
Schönung der statistischen Zahlen nicht mehr notwendig wären,
könnte auch ein viel höherer Standard in der Fort- und
Weiterbildung dieser Arbeitsuchenden geschaffen und gehalten werden.
Bildungspausen wären leichter zu realisieren, da nur der
Zuverdienst, nicht aber das BGE wegfallen würde.
Die wichtigste und am
häufigsten gestellte (und in den seltensten Fällen befriedigend
beantwortete) Frage ist: „Wo kommt das Geld her?“ oder „Wer
soll das bezahlen?“
Dazu gibt es verschiedene
Ansätze.
Vorneweg will ich aber
nochmal darauf hinweisen, dass das BGE zur täglichen
Existenzsicherung gedacht ist und diese im Schnitt nicht deutlich
überschreiten sollte. Daraus ergibt sich automatisch, dass dieses
Geld jeden Monat wieder komplett in die Wirtschaft zurück fließt,
weil es verwendet wird, um Waren und Dienstleistungen zu bezahlen,
auf die nicht verzichtet werden kann.
In der Schweiz zum
Beispiel nimmt man an, durch ein Anheben des Mehrwertsteuersatzes
einen Großteil der Kosten decken zu können. 3) Bedenkt man, dass
die Schweiz derzeit einen MwSt-Satz von 8% hat, kann man von
bundesdeutscher Sicht aus zugeben, dass da noch ein gewisser
Spielraum besteht, der in der BRD deutlich geringer ausfällt.
Ein weiterer Ansatz
versucht die Kosten über eine Luxus- bzw. Konsumsteuer zu decken.
Im Großen und Ganzen ist
die Idee der Luxussteuer, dass Luxusgüter, wie Kfz ab einer
bestimmten Größe, Tabakwaren, Elektronik und andere Waren, die
nicht zur Wahrung der Existenz notwendig sind, mit einer hohen Steuer
belegt werden. Der Erlös dieser Steuereinnahmen soll voll in die
Finanzierung des BGE fließen. Ein ähnliches Modell gibt es in
Dänemark bereits seit Jahrzehnten. Es wird dort unter anderem zur
Sicherung der Sozialleistungen des Staates verwendet. Der
Luxussteuersatz beträgt bis zu 180%. 4)
Die Konsumsteuer ist eine
Mehrwertsteuer von 100% auf den Nettopreis jeder Wahre oder
Dienstleistung. Götz Werner 5), der dieses Konzept ausgearbeitet hat
und vertritt, rechnet vor, dass der Endpreis der Waren sich dadurch
nicht verändern würde, wenn im Gegenzug Lohnnebenkosten,
Einkommenssteuer und alle anderen Steuern wegfallen, die derzeit in
Deutschland 50% des Warenverkaufspreises ausmachen. 6)
Andere Befürworter des
BGE halten es für möglich, die Kosten des BGE durch eine
Neuregelung der Einkommenssteuer zu decken. Davon ausgehend, dass
Arbeitnehmer mit einem deutlich geringeren Nettolohn auskommen
können, wenn sie „nur“ die Finanzierung ihres Luxusanspruches
erwirtschaften müssen, ist eine Erhöhung der Einkommenssteuersätze
ohne weiteres möglich.
Das Konzept von Thomas
Straubhaar (HWWI) und Dieter Althaus (CDU Thüringen), weist hier
jedoch (meiner Ansicht nach) deutliche Mängel auf. Zum Einen ist das
„bedingungslose solidarische Bürgergeld“ 7) nicht bedingungslos,
da es am Einkommen bemessen unterschiedlich hoch ausfallen soll, zum
Anderen ist es nicht solidarisch, da Besserverdienende (über 1600
Euro im Monat) sich nur mit einem Einkommenssteuersatz von 25% an der
Finanzierung des BGE und anderer Staatsausgaben beteiligen sollen,
während Geringverdiener (bis 1600 Euro im Monat) mit 50% EkSt
belastet werden sollen. Zumal das solidarische Bürgergeld lediglich
600 Euro für Erwachsene und 300 Euro für Kinder zuzüglich 200 Euro
Sozial- und Krankenversicherungsbeitrag betragen soll. Diese Sätze
liegen unter den aktuellen HartzIV-Sätzen und sind somit nicht in
der Lage, eine menschenwürdige Existenz zu garantieren.
Die Idee dahinter ist,
weiterhin einen Anreiz zu bieten, hochdotierte Stellen anzunehmen und
Leistung zu zeigen. Die Abhängigkeit vom Arbeitgeber würde nicht
gemindert, sondern erhöht, die Kluft zwischen Arm und Reich würde
nicht geringer, sondern größer, was die grundsätzliche Idee hinter
dem BGE also ad absurdum führt.
Was mir persönlich immer
wieder auffällt, ist das Fehlen sinnvoller Konzepte zu Renten und
Kranken- und Sozialversicherungen.
Nach dem thüringischen
CDU-Konzept sollen diese Leistungen nach und nach vollständig
privatisiert werden, was dem Sinn und Zweck der Existenzsicherung des
BGE meines Erachtens deutlich widerspricht.
Ich halte es eher für
sinnvoll, eine Grundabsicherung für alle Bürger auf Basis des
derzeitigen Standards der gesetzlichen Kassen verpflichtend
einzuführen.
Somit würden die Besser-
und Hochverdiener sich ihrer solidarischen Verpflichtung dem Volk
ihres Landes gegenüber nicht mehr entziehen können, wie sie es
derzeit über die PKV-Anbieter tun. Eine Verbesserung der
medizinischen Absicherung könnte auch dann noch immer über private
Gesellschaften möglich und jedem Menschen mit diesem Bedürfnis an
Sicherheit zugänglich gemacht werden.
Ich halte einen
allgemeinen EkSt-Satz von 60% für alle Bezüge aus selbständiger
wie nichtselbständiger Arbeit aller deutschen Bürger für
durchführbar. Ein Drittel davon (also 20% des Bruttoeinkommens)
sollte in einen Sozialversicherungs-“Topf“ fließen, um einen
vertretbaren Standard an Kranken- und Pflegeversicherungsleistungen
zu gewährleisten (derzeit liegt der Satz bei 16,4% des
Bruttoeinkommens, wird jedoch nur von gesetzlich Versicherten
gezahlt!), während die übrigen zwei Drittel (also 40% des
Bruttoeinkommens) zusammen mit einer Luxussteuer zur Finanzierung des
BGE aufgewendet werden.
Weitere Gelder kommen aus
den Einsparungen im bürokratischen Apparat durch Wegfallen von
Genehmigungs- und Beurteilungsverfahren bei ALG1, ALG2, BAFöG,
Wohngeld, Kindergeld, 400-Euro-Jobs etc.
Der Hauptteil der
Finanzierung jedoch kommt aus dem Wegfall eben dieser Leistungen, die
einen beträchtlichen Anteil an den aktuellen Ausgaben des deutschen
Staates haben.
Die Bearbeitung von
Steuererklärungen wird für Steuerzahler und Finanzamt einfacher,
weil es keine unterschiedlichen Steuerklassen, keine Freibeträge,
keine Ausnahmen und damit keine (legalen) Schlupflöcher mehr gibt.
Eine Luxussteuer (in
Verbindung mit einer Einkommenssteuer) kann zum Beispiel so aussehen,
dass die MwSt allgemein auf 35% angehoben und für Waren und
Dienstleistungen des existentiellen Bedarfs (Miete, Lebensmittel,
Kleidung, ÖPNV, Zeitungen, Telefon, Internet u.ä.) auf 15% gesenkt
wird.
Um die
Einkommensverhältnisse von Selbständigen und Freischaffenden
beurteilen zu können, könnte jeder Selbständige sich selbst
(ähnlich wie bisher bereits bei Einzel-GmbHs üblich) als
Geschäftsführer seiner Firma einstellen und sich monatlich per
Privatentnahme ein – gerne wechselndes – Gehalt zahlen und
versteuern. Alle nicht entnommenen Überschüsse würden als
Rücklagen verbucht und – ähnlich wie bisher – ab einer
bestimmten Höhe mit einer Gewerbesteuer belegt werden.
Durch die deutliche
Vereinfachung des Lohnsteuergesetzes jedoch wäre das ein geringer
Aufwand, der zusammen mit der monatlichen oder quartalsweisen
Umsatzsteuervorabrechnung erledigt werden kann.
Dadurch, dass die
sogenannten „Lohnnebenkosten“ - also zum Beispiel der
Arbeitgeberanteil an den Kranken- und Sozialversicherungsbeiträgen
wegfällt, könnte eine höhere Gewerbesteuer gerechtfertigt werden.
Da dies aber eine kommunale Steuer ist, würde sie den Regionen vor
Ort zu Gute kommen und nicht zur Finanzierung des BGE herangezogen
werden können.
Ob die von mir genannten
Einsparungen und Einnahmen ausreichen, um ein BGE von 1000 Euro pro
Person (500 Euro für Kinder) zu finanzieren, kann ich nicht sagen,
da mir Daten und Möglichkeiten zur Berechnung fehlen.
Götz Werner legt
Berechnungen vor, aus denen ersichtlich sein soll, dass sein Modell
finanzierbar ist. Ich kann das nicht nachrechnen und nicht
beurteilen. Auch bei Werner fehlt mir eine staatlich garantierte
Kranken- und Sozialversicherung. Errungenschaften, auf die ein
modernes Deutschland, das mittels des BGE den Versuch wagt, mehr
soziale Gerechtigkeit zu schaffen, meiner Ansicht nach nicht
verzichten darf.
Ich denke, es ist möglich,
ein BGE auf diese oder eine ähnliche Art und Weise zu installieren.
Wichtig ist dabei vor
Allem, dass der Grundgedanke nicht aus den Augen verloren wird: Die
Kluft zwischen Arm und Reich soll verringert werden, die Wirtschaft
soll durch motivierte und qualifizierte Arbeitnehmer und durch
zahlungsfähige, bewusste Konsumenten gestärkt werden.
Dennoch müssen noch viele
weitere Punkte bedacht und in ein solches Konzept eingebaut werden.
Wie zum Beispiel die
Unpfändbarkeit des BGE, aus der sich natürlich auch ergibt, dass
das BGE nicht als Sicherheit für Kredite angegeben werden darf.
Außerdem sollte ein
Mindestlohn der Gefahr der Ausbeutung entgegenwirken. Aufgrund der
höheren Belastung durch die Einkommenssteuer sollte dieser (brutto)
nicht viel niedriger angesetzt werden, als ohne BGE.
Die staatliche Rente
sollte nicht abgeschafft werden, die Rentenkassen könnten jedoch
durch das BGE stark entlastet werden.
Das Kündigungsgesetz
sollte in keine Richtung aufgeweicht werden. Auch ein Arbeitnehmer,
der einer Tätigkeit nachgeht, um sich den Luxus einer
Hausfinanzierung leisten zu können, braucht seinen Job. Gerade wenn
es am Arbeitsmarkt schwierig wird, Bewerber um eine Stelle mit
unangenehmer Tätigkeit zu finden, braucht ein Arbeitgeber die
Einhaltung von Fristen, um vakant werdende Positionen neu zu
besetzen.
Die Lohnfortzahlung im
Krankheitsfalle sollte ebenfalls bleiben wie sie ist. Nur mit dem
Unterschied, dass nach einem Jahr Krankengeldbezug kein ALG1, sondern
eben nur noch das BGE (evtl. zuzüglich zusätzlicher
Pflegeleistungen) ausgezahlt wird.
Du hast Ideen dazu? Erzähl
mir davon.
Du hast Fragen? Stelle sie
bitte in den Kommentaren. Ich gehe gerne darauf ein.
Von mir genannte Fakten
sind falsch? Berichtige sie bitte, wenn möglich mit Quelle. Ich
lasse mich gerne belehren.
Du bist anderer Meinung?
Erläutere sie mir bitte. Ich bin gerne zu konstruktiven Diskussionen
bereit.
Du bist meiner Meinung?
Das lese ich auch gerne! :-)
Bitte
bleibe beim Thema, bleibe sachlich und halte dich an übliche
Höflichkeitsformen.
>ped
Interessante Links zum
Thema:
Quellen: